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Schadengutachten für E-Bikes

Neben Wertgutachten für Pkw, Lkw und Motorräder erstellen wir auch Schadengutachten für E-Bikes, Fahrräder, Pedelec, S-Pedelec, E-Scooter, Lastenfahrräder und Fahrradanhänger. Gerne übernehmen wir auch die Festlegung der merkantilen Wertminderung. Nachfolgend finden Sie unser Leistungsspektrum für Zweiräder übersichtlich aufgeführt:

  • Schadengutachten
  • Ermittlungsgutachten
  • Plausibilitätsprüfungen
  • Gegenüberstellung
  • technische Gutachten
  • Wertermittlung

Bei den Schadengutachten wird unterschieden zwischen Haftpflichtschäden und Kaskoschäden. Wir begutachten die unterschiedlichsten Zweiräder und erstellen Wertermittlungen und auch Restwertermittlungen.

Die Schadensgutachten für E-Bikes und E-Scooter sind nicht nur im Schadenfall, sondern auch beim Kauf und Verkauf ein wichtiges und aussagekräftiges Hilfsmittel.

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Schadengutachten für E-Bikes

Sind E-Bikes, Pedelecs und E-Scooter in einen Unfall verwickelt, kann der Schaden beträchtlich ausfallen. Damit Sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben und diese gegenüber dem Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung geltend machen können, ist ein Schadengutachten durch einen qualifizierten Sachverständigen unverzichtbar. Die Kosten des Gutachtens trägt der Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung. Gleiches gilt auch für die Reparaturkosten.

Einige E-Bikes werden als Kraftfahrzeug eingestuft und sind somit steuerpflichtig. Entscheidend hierfür ist die Geschwindigkeit, die das Fahrrad erreichen kann. Generell gilt, E-Bikes, die schneller als 25 km/h fahren können, gelten nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) als Kraftfahrzeuge und benötigen ein Kennzeichen. Bei Fahrrädern und E-Bikes bis 25 km/h ist dies nicht der Fall. Sie sind daher steuerfrei.

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